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Grundsteuererklärung

In Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen alle Grundstückseigentümer und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bis spätestens 31. Oktober 2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Auf Basis der Angaben in der Grundsteuererklärung wird die zukünftige Höhe der Grundsteuer ermittelt. Um die Grundsteuererklärung ordnungsgemäß erstellen zu können, müssen diverse Daten und Informationen zusammengetragen werden.

Möchten Sie die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung einem Experten überlassen, der alle notwendigen Informationen für Sie zusammenträgt und anschließend die Grundsteuererklärung für Sie erstellt und elektronisch übermittelt? Kontaktieren Sie unser Expertenteam der KMpro Steuerberater Nürnberg. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung.

Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Objekte im Sinne des Bewertungsgesetztes sind Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Das bedeutet, dass neben Betrieben der Land- und Forstwirtschaft insbesondere Grund und Boden, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Ladeneinheiten und Gewerbegrundstücke der Grundsteuer unterliegen.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?
Spätestens zum 31. Oktober 2023 müssen eine Grundsteuererklärung abgeben:

  • Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Erbbauberechtigte bei Grundstücken mit einem Erbbaurecht
  • Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden die Eigentümer des Grund und Bodens für den Grund und Boden sowie die Eigentümer des Gebäudes für das Gebäude

Steuerschuldner der Grundsteuer ist, wer zu Beginn eines Kalenderjahres Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland ist. Eine Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober 2023 müssen demzufolge die Personen abgeben, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer waren.

Welche Daten werden für die Grundsteuererklärung in Bayern benötigt?
Das Bundesland Bayern wendet für die Ermittlung der Grundsteuer ein sog. Flächenmodell an. Für die Erstellung der Grundsteuerklärung werden im Wesentlichen folgende Informationen benötigt:

  • Aktenzeichen des Grundstücks
  • Lagedaten des Grundstücks
  • Steuernummer, Identifikationsnummer und Angabe des Wohnsitzfinanzamts
  • Flurstückdaten und Angabe der Gemarkung
  • Grundstückfläche und Gebäudefläche

Wie können wir Sie unterstützen?
Sie sind verpflichtet ein Grundsteuererklärung abzugeben und wissen nicht, wie Sie die notwendigen Informationen beschaffen können und ob Sie rechtzeitig die Grundsteuererklärung erstellen und abgeben können? Unsere Expertenteam für die Grundsteuer unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei der Erstellung und Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung. Kontaktieren Sie uns! Sie stellen uns lediglich Ihre Daten zur Verfügung und wir übernehmen die Erstellung der Erklärung für das Finanzamt.