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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist das Aushängeschild eines Unternehmens und fasst den Geschäftsverlauf eines Geschäftsjahres zahlentechnisch zusammen. Damit ein Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt werden kann, ist umfangreiches Wissen erforderlich. Beachtet werden müssen sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Vorschriften. Unser kompetentes Team der KMpro Steuerberater Nürnberg unterstützt Sie gerne bei der Erstellung des Jahresabschlusses für Ihr Unternehmen!

Wer muss einen Jahresabschluss aufstellen?
Grundsätzlich sind alle Kaufleute verpflichtet, einmal im Jahr über den Erfolg des vergangenen Geschäftsjahres zu berichten.

Dies kann entweder erfolgen durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch einen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht. Sofern eine Kapitalgesellschaft vorliegt oder bestimmte Größenkriterien überschritten sind, liegt die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses vor.

Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss?
Im Falle der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses müssen Kaufleute bei Gründung eines Handelsgewerbes sowie für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres das Verhältnis von Vermögen und Schulden in einer Bilanz darstellen.

Zusätzlich sind zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres Aufwendungen und Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung gegenüberzustellen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben zusammen den Jahresabschluss. Gesellschaften, sofern sie keine Kleinstgesellschaft sind, haben außerdem ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu ergänzen.

Wer interessiert sich für Ihren Jahresabschluss?
Für den Jahresabschluss interessieren sich sowohl interne als auch externe Adressaten.
Als interne Adressaten sind insbesondere die Geschäftsführung, die Gesellschafter, der Aufsichtsrat, der Betriebsrat oder die Mitarbeiter zu nennen.
Weiterhin haben auch externe Adressaten Interesse an Ihrem Jahresabschluss. Dies können sein Lieferanten, Kunden, das Finanzamt, Banken, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aktionäre und Investoren sowie Gewerkschaften.
Banken und Kreditinstitute beurteilen zum Beispiel auf Basis des Jahresabschlusses die Bonität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Die Beurteilung wiederum kann Einfluss auf die Konditionen haben.
Aktionäre und Investoren können vor der Kauf-/Investitionsentscheidung den Jahresabschluss analysieren und ihre Entscheidung davon abhängig machen.
Dem Finanzamt dient der Jahresabschluss als Grundlage für die Besteuerung. Lieferanten können den Jahresabschluss auswerten und auf dieser Basis entscheiden, ob Sie mit dem jeweiligen Unternehmen Geschäftsbeziehungen eingehen möchten.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Bei der Bilanz ist zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz zu unterscheiden. Die Handelsbilanz wird nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und dient allen oben aufgeführten Interessengruppen mit Ausnahme des Finanzamts. Die Steuerbilanz ist nach steuerlichen Vorschriften aufzustellen und dient lediglich dem Finanzamt als Grundlage für die Besteuerung.
Wesentliche Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz bestehen im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Drohverlustrückstellungen, der Abzinsung langfristiger Verbindlichkeiten, der Bewertung der Vorräte und der Abschreibung.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach Handelsrecht und Steuerrecht gilt es den Konflikt zu lösen, die Steuerbelastung möglichst niedrig zu halten oder durch einen hohen Gewinnausweis wirtschaftlichen Erfolg zu zeigen. Unser Team der KMpro Steuerberater Nürnberg hilft Ihnen bei der Lösung dieses Konflikts und zeigt Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf.

Digitalisierung im Bereich der Jahresabschlusserstellung

Im Bereich des Jahresabschlusses hat die Digitalisierung in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen.

Dem Finanzamt ist der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form, mittels sog. E-Bilanz, zu übermitteln.

Ebenfalls verpflichtet sind Unternehmen, ihren Jahresabschluss in digitaler Form beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen bzw. zu hinterlegen

Wie können wir Sie unterstützen?

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert sowohl handelsrechtliches als auch steuerrechtliches Know-how. Es gilt den Konflikt zu lösen, die Steuerbelastung möglichst niedrig zu halten oder ein handelsrechtlich möglichst hohes Ergebnis auszuweisen und so wirtschaftlichen Erfolg zu zeigen. Unser Team der KMpro Steuerberater Nürnberg hilft Ihnen bei der Lösung dieses Konflikts und zeigt Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf.
Sprechen Sie uns an.

Sie und wir – das passt!

Der Jahresabschluss ist das Aushängeschild eines Unternehmens und ist das Ergebnis der durchführten Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung. Die Digitalisierung wirkt sich zunehmend auch auf den Bereich des Jahresabschlusses aus. Ob Sie als Existenzgründer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einen Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen müssen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Gerne unterstützt Sie unser Team der KMpro Steuerberater Nürnberg bei allen Fragen zum Thema Jahresabschluss.

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