Das BMF hat am 9. September 2022 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur vorübergehenden Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz veröffentlicht.
Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der gestiegenen Gaspreise sieht der Entwurf des Gesetzes vor, den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 auf 7 % zu senken.
Sofern die steuerpflichtigen Unternehmen diese Reduktion des Umsatzsteuersatzes vollständig an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben, kommt es zu einer entsprechenden Preissenkung und einer deutlichen Entlastung für die Bevölkerung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die steuerpflichtigen Unternehmen die Senkung des Umsatzsteuersatzes komplett an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben.
Hinweis: Weitere Informationen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes finden Sie auf der Homepage des BMFs.
Long-Covid-Erkrankte fallen mehr als 100 Tage aus
Die Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung sind auch für Unternehmen erheblich. Eine aktuelle Studie der Techniker Krankenkasse zeigt, dass Beschäftigte im Schnitt…